Akupunktur

Die effektivste und intelligenteste Heilmethode der Welt trägt jeder Mensch in sich

Gemeint sind die Selbstheilungskräfte unseres Körpers: Ein kompliziertes höchst effektives System, in welchem Immunsystem, Nervensystem, Bewegungsapparat und innere Organe gemeinsam eng aufeinander abgestimmt dafür sorgen, dass die unendlich vielen komplizierten Funktionen, die unser Körper und Geist sekündlich verrichten müssen, funktionieren. Krankheiten entstehen dann, wenn ein Organsystem seine Aufgaben nicht mehr ausreichend erfüllen kann und dadurch das komplizierte System in eine Dysbalance gerät. Die Auslöser sind mannigfaltig, denken wir z.B. an körperliche Fehlbelastungen, beruflichen oder privaten Stress oder Umwelteinflüsse.

 

Hier setzt die Akupunktur an. Durch gezieltes Setzen von Akupunkturnadeln an definierten Punkten unseres Körpers könnte man Einfluss auf das Zusammenspiel und die Energieverteilung der verschiedenen Systeme des Körpers nehmen und dadurch dem Körper die Richtung weisen, wie er wieder zu seinem Gleichgewicht finden kann. Gelänge dies, würde sich Gesundheit einstellen.

 

Anwendungsmöglichkeiten der Akupunktur

Die Anwendungsmöglichkeiten der Akupunktur sind grenzenlos. Es werden hier die Anwendungsbereiche aufgeführt, in denen ich Akupunktur bevorzugt anwende.

 

Orthopädische Erkankungen

 

Gynäkologische Erkrankungen

 

Neurologisch-psychiatrische Erkrankungen

 

Ablauf und Kostenübernahme

Für die Akupunktur ist es unerlässlich, im Vorfeld eine ausführliche TCM-Anamnese zu erstellen, um die Ursache der Beschwerden zu erkennen. In der Regel wird die Akupunkturbehandlung in einer Behandlungsserie von mehreren Akupunktursitzungen durchgeführt, um einen nachhaltigen Behandlungserfolg zu erreichen.

 

Eine Akupunktursitzung wird je nach Behandlungsumfang und zeitlichem Aufwand mit 30 bis 75 Euro berechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten ausschließlich zur Behandlung des chronischen Rückenschmerzes sowie bei chronischen Knieschmerzen. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel dann, wenn eine chronische Schmerzerkrankung zu Grunde liegt. Einige private Zusatzversicherungen erkennen nur Leistungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung (GEBÜH) an, Ärzte dürfen aber nur nach der GOÄ abrechnen.